Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats konnte keine unabhängigen Belege für Vergewaltigungen am 7. Oktober 2023 feststellen. In ihrem Bericht vom 10. Juni 2024 erklärte die Kommission, die Vorwürfe nicht verifizieren zu können – wegen fehlenden Zugangs zu mutmaßlichen Opfern und Tatorten und der Behinderung durch Israel.
Forensische Beweise seien keine vorgelegt worden, Überlebende habe man nicht treffen können. Auch Behauptungen über sexualisierte Folter und Genitalverstümmelung blieben unbestätigt. Zwar dokumentierte die Kommission an mehreren Orten Südisraels Belege für sexuelle Gewalt und erkannte darin ein Muster – diesen Befund hat Alsalem nie bestritten. Wo sexuelle Gewalt festgestellt wurde, ließen sich die Täter aber nicht identifizieren: ob bewaffneter Arm der Hamas, andere palästinensische Gruppen oder Zivilisten aus Gaza, blieb offen. Einzelne Vorwürfe verwarf die Kommission zudem als falsch, ungenau oder widersprüchlich.
Auch Pramila Patten, UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten, fand nach ihrem Israel-Besuch (19. Januar bis 14. Februar 2024) keine schlüssigen Beweise für Vergewaltigung. Sie sah „hinreichende Gründe“ für die Annahme, dass sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung an mindestens drei Orten verübt wurde, betonte aber, der Standard „klar und überzeugend“ sei nicht erreicht. Die Taten könne sie keinem bestimmten Akteur zuordnen, ihr Besuch sei keine Untersuchung gewesen. Sie forderte selbst eine vollwertige Untersuchung sowie Zugang für das UN-Menschenrechtsbüro und die Untersuchungskommission.
Reem Alsalem, unabhängige UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, erhielt zur israelischen Seite überhaupt nur einen einzigen Bericht: von Physicians for Human Rights Israel, gestützt auf israelische Quellen samt Armee und Medien. Die Organisation räumte später Mängel ein und bedauerte, umstrittene oder nicht überprüfbare Aussagen aufgenommen zu haben. Ohne eigene Anwendung ihrer Arbeitsmethoden – Informationen von Betroffenen einholen, abgleichen, dem beschuldigten Akteur zur Stellungnahme vorlegen – konnte Alsalem die Einzelvorwürfe nicht bearbeiten.
Israel verweigerte dafür durchgehend die Mitwirkung. Im Dezember 2023 bat Alsalem sowohl Israel als auch den Staat Palästina förmlich um Zugang; Palästina stimmte sofort zu, Israel antwortete nicht und legte keine Beweise vor. Ein Treffen mit dem israelischen UN-Botschafter in Genf im Januar 2024 und ein Nachfassschreiben vom 15. Mai 2024 blieben ohne Reaktion. Israels Weigerung, mit der Untersuchungskommission und ihrem Mandat zu kooperieren, habe die Aufklärung „schwer behindert“, so Alsalem – eine Verweigerung, die zugleich kein Vorwand sein dürfe, einer Tatsachenermittlung das Verfahren zu verwehren.
Auch der Internationale Strafgerichtshof befasste sich mit dem 7. Oktober: Im November 2024 erließ die Vorverfahrenskammer I Haftbefehle gegen zwei ranghohe Hamas-Funktionäre wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit mindestens dem 7. Oktober 2023, darunter Vorwürfe sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigung. Beide Beschuldigten wurden inzwischen von Israel getötet; die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen, mit dem Ankläger kooperierte Israel ebenfalls nicht.
Anders war die Lage bei den palästinensischen Opfern: Hier lagen Alsalem glaubwürdige, überprüfbare Informationen vor. Eine von ihr angeführte gemeinsame Mitteilung an Israel listete außergerichtliche Tötungen, willkürliche Haft, Verschleppungen, sexuelle Übergriffe sowie Vergewaltigungsdrohungen auf – darunter glaubwürdige Berichte über Vergewaltigung in mindestens zwei Fällen weiblicher palästinensischer Häftlinge. Es folgte eine Pressemitteilung am 19. Februar 2024; neun weitere Schreiben an Israel schlossen sich an.
Die Untersuchungskommission stellte am 13. März 2025 fest, Israel setze „systematisch sexuelle, reproduktive und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt seit dem 7. Oktober 2023″ ein. Diese werde „zunehmend als Kriegsmethode“ genutzt, „um das palästinensische Volk zu destabilisieren, zu beherrschen, zu unterdrücken und zu zerstören“. Dokumentiert sei ein Muster aus Vergewaltigung, sexueller Gewalt, Folter und unmenschlichen Handlungen, das Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkomme. Alsalem spricht von „reproduktiver Gewalt und Femizid im Dienst eines Völkermords“.
Für ihre Haltung wurde Alsalem nach eigener Darstellung früh zur Zielscheibe von Diffamierung und Drohungen – weil sie sich geweigert habe, alle den Palästinensern zugeschriebenen Taten pauschal zu verurteilen, von denen mehrere sich später als unwahr erwiesen hätten. Ein Artikel der Zeitung Haaretz vom 30. November 2023 zitierte die Leiterin einer israelischen Kommission zu den „Oktober-Verbrechen an Frauen und Kindern“ mit dem Vorwurf, Alsalem habe Beweise verlangt und „eigne sich“ die Ereignisse aufgrund ihrer jordanisch-palästinensischen Herkunft an. Haaretz habe die Behauptung ungeprüft gedruckt und ihr eine Gegendarstellung verweigert; diese veröffentlichte sie am 3. Dezember 2023 selbst. Den Vorwurf des Antisemitismus weist sie als haltlos zurück: Sie habe mit israelischer Zivilgesellschaft und Betroffenen gearbeitet, einen israelischen Experten eingebunden, 2022 Unterstützung zur Istanbul-Konvention angeboten und sich für die einzige israelische Frau eingesetzt, die sich – wegen häuslicher Gewalt – an sie gewandt habe.
Anlass für die jüngste Eskalation war ein Beitrag Alsalems auf X vom 17. November 2025: „Kein Palästinenser hat Vergewaltigung in Gaza beklatscht. Keine unabhängige Untersuchung hat festgestellt, dass am 7. Oktober 2023 Vergewaltigungen stattfanden.“ Die Aussage habe sich, betont sie, ausschließlich auf den Tatbestand der Vergewaltigung bezogen – nicht auf andere Formen sexueller Gewalt, die sie nicht in Abrede stelle – und auf den Befund der Kommission, die solche Vorwürfe „nicht unabhängig verifizieren“ konnte. Die Kommission selbst habe Desinformation als zentralen Faktor benannt, der die Wahrheitsfindung erschwere. Alsalem sieht darin eine „Instrumentalisierung“ von Vorwürfen sexueller Gewalt: Nie zuvor seien solche Anschuldigungen und gezielte Desinformation derart eingesetzt worden, um „Zustimmung für die Begehung eines Völkermords herzustellen“.
„Reproduktive Gewalt“ beschreibt Gewalt, die gezielt die Fortpflanzung einer Gruppe trifft – Schwangere, Geburten, Gesundheitsversorgung. Artikel II der Völkermordkonvention nennt „Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten innerhalb der Gruppe“ als Tatbestand.