Die Regierungen von 30 Ländern haben weltweit bereits ihre Unterstützung für die Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshofs (IGH) gegen Israel wegen Genozid explizit kundgetan. 12 dieser Länder haben zusätzlich angekündigt, der Klage beizutreten.
Was bedeutet das konkret? Der Beitritt zu der Klage ist keine bloße symbolische Aktion. Der Beitritt bedeutet, dass die Länder den Anklagepunkten Südafrikas eigene Argumente hinzufügen und eigene Juristinnen und Juristen zur Untermauerung der Beweislage beauftragen. Sie treten sozusagen als Nebenkläger auf. Offiziell beim IGH beantragt haben diesen Beitritt bereits Chile, Kolumbien, Nicaragua, Spanien, Libyen, Palästina, Mexiko und die Türkei. Ihren Beitritt angekündigt haben zudem Kuba, Irland, Ägypten und die Malediven.
Weitere Staaten die Südafrikas Klage diplomatisch unterstützen sind: Algerien, Bangladesch, Bolivien, Komoren, Dschibuti, Indonesien, Irak, Jordanien, Libanon, Malaysia, Namibia, Pakistan, Slowenien, Syrien, Venezuela und Simabwe.
Die Afrikanische Union (55 Staaten), die Arabische Liga (22 Staaten) und die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (53 Staaten) haben sich ebenfalls geschlossen hinter die Klage gestellt.
Das einzige Land, das sich formell auf die andere Seite stellen möchte, ist Deutschland. Die Bundesregierung kündigte an, in dem Fall zugunsten Israels zu intervenieren.
Südafrika wirft Israel vor, einen Genozid an den Palästinensern in Gaza zu begehen. In bereits drei Eil-Anordnungen wurde Israel angewiesen, Kampfhandlungen in Gaza zu unterlassen. Israel kam bislang keiner Anordnung des Gerichtshofs nach. Der IGH sieht in „mindestens mehreren Punkten“ die Genozid-Vorwürfe Südafrikas gegen Israels als begründet an. Es wird erwartet, dass das Hauptverfahren noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnte.
In einem separaten Gutachten erklärte der Internationale Gerichtshof im Juli erneut, dass Israels Besatzung palästinensischer Gebiete (einschließlich Gaza) illegal ist, sofort beendet werden muss und von keinem Land akzeptiert werden darf.
