Deutschland hat seit März offenbar aus Angst keine Kriegswaffen mehr nach Israel geliefert. Ohne sich öffentlich von vorherigen Lieferungen zu distanzieren. Das geht aus neuen Recherchen hervor.
Im März musste sich Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshofs wegen des Vorwurfs der „Unterstützung von Völkermord“ verantworten. Nicaragua hat die Bundesrepublik angeklagt, weil Deutschland seine Waffenlieferungen nach Israel verzehnfacht und die Gelder an das UN-Hilfswerk UNRWA gestoppt hat. Vor Gericht beteuerte die Bundesregierung, sie hätte die Waffenlieferungen runtergefahren und die Gelder an UNRWA wiederaufgenommen.
Im Februar hat auch eine Gruppe deutscher Juristinnen und Juristen wegen der Waffenlieferungen Klage gegen die Bundesregierung beim Generalbundesanwalt eingereicht.
Recherchen des österreichischen Mediums Profil und des israelischen Medium Schromrim zeigen, dass die israelische Seite durchaus Waffen aus Deutschland bestellt und verlangt. Die Bundesregierung habe seit März aber keine Aufträge mehr genehmigt.
Es ist naheliegend, dass die Bundesregierung aus Angst vor juristischen Konsequenzen, der Kritik nachgegeben hat. Erst im Juli betonte Bundeskanzler Scholz auf einer Pressekonferenz, dass es keine Entscheidung gegeben hätte, keine Waffen mehr an Israel zu liefern. „Werden wir und haben wir“ lautete seine Antwort noch. In der Öffentlichkeit distanziert sich die Bundesregierung also noch nicht von ihrer juristisch fragwürdigen Entscheidung, dem israelischen Regime Waffen zukommen zu lassen.
Der UN-Menschenrechtsrat forderte Deutschland und andere Staaten bereits im April auf, ein Waffenemargo gegen Israel zu verhängen. Menschenrechtler weisen darauf hin, dass das israelische Regime Verbrechen mit den Waffen begeht. So hat der Chefermittler des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Haftbefehle gegen Israels Führung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Unter diesen Grundlagen ist es wahrscheinlich, dass zukünftig auch Unterstützung des israelischen Regimes als Verbrechen angeklagt werden kann.