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Kritik ist keine Verharmlosung Oberlandesgericht: Ver­gleich zwi­schen Is­ra­el und Nazi-Deutschland nicht straf­bar

Von Redaktion
02.08.2026
in Nachrichten, Palästina
Oberlandesgericht: Ver­gleich zwi­schen Is­ra­el und Nazi-Deutschland nicht straf­bar. (Foto: The Harvard Crimson)

Oberlandesgericht: Ver­gleich zwi­schen Is­ra­el und Nazi-Deutschland nicht straf­bar. (Foto: The Harvard Crimson)

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat eine Instagram-Nutzerin freigesprochen, die in ihrer Story die Taten des israelischen Staates den Methoden der Nationalsozialisten gegenübergestellt und sich dabei des Hakenkreuzes und der NSDAP-Fahne bedient hatte. Das Amtsgericht Ludwigshafen hatte sie noch zu 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Das OLG hob das Urteil auf (Beschluss vom 24.06.2026, Az. 1 ORs 3 SRs 70/25).

Es ging um zwei Bilder. Das eine setzte eine geteilte Fahne aus Israel-Flagge und NSDAP-Fahne über eine Tabelle, die NS-Verbrechen mit israelischen Verbrechen gegen Palästinenser verglich. Das andere zeigte eine Mauer mit einem Davidstern, in dessen Mitte ein Hakenkreuz saß, während Soldaten auf eingekesselte Menschen schossen und Blut unter der Mauer hervorlief. Dazu die Hashtags #FREEPALESTINE und #GAZAUNDERATTACK.

Der Strafsenat stellte klar, dass § 86a StGB die Wiederbelebung verbotener Organisationen verhindern soll, nicht scharfe politische Kritik. Anerkannt sei längst, dass parodistische oder scharf kritisierende Verwendung im Kontext zulässig sein könne, auch wenn ein Kennzeichen abwertend verzerrt werde, um die dahinterstehende Ideologie zu verhöhnen. Wer NS-Symbole gerade zur Distanzierung einsetzt, macht sich nicht strafbar. Kein Neonazi, so das Gericht, könne in solchen Bildern Werbung für die eigene Sache erkennen. Der großgeschriebene Appell FREEPALESTINE unterstreiche das.

Auch Volksverhetzung nach § 130 StGB liege nicht vor. Nicht jeder Vergleich mit dem Holocaust sei verboten, sondern erst die Grenze zum Unfriedlichen, etwa bei Verharmlosung. Scharfe Kritik an einem anderen Staat genüge dafür nicht, zumal weder zum Rechtsbruch aufgerufen noch die Hemmschwelle der Leser gesenkt werde.

Ist das ein Freifahrtschein, Israel mit Nazi-Deutschland zu vergleichen? Nicht unbedingt. Andere Gerichte könnten eine andere Schwelle sehen. Die Verharmlosung der Nazi-Verbrechen ist in Deutschland strafbar. Das OLG Zweibrücken stellte hierbei fest, dass es sich nicht um eine Verharmlosung handeln kann, wenn der Nationalsozialismus als Beispiel für Grausamkeit genutzt wird.

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Tags: GazaHakenkreuzIsraelNationalsozialismusNazis
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