Das britische Employment Appeal Tribunal hat Anfang August entschieden, dass Anti-Zionismus eine geschützte weltanschauliche Überzeugung nach dem Equality Act 2010 ist. Damit bestätigte die zweite Arbeitsgerichtsinstanz ein Urteil von 2024. Wer jemanden wegen anti-zionistischer Überzeugungen benachteiligt, handelt in Großbritannien rechtswidrig.
Geklagt hatte David Miller, Professor für politische Soziologie in Bristol, der zu Lobbygruppen und staatlicher Einflussnahme forschte, unter anderem mit Bezug auf Israel und Südafrika. Die Universität entließ ihn im Oktober 2021 wegen „grober Pflichtverletzung“, nachdem er Zionismus öffentlich als „rassistische, gewalttätige, imperialistische Ideologie“ bezeichnet hatte. Eine interne Untersuchung hatte ihn zuvor von allen Antisemitismusvorwürfen freigesprochen. Gefeuert wurde er trotzdem.
Das Gericht formuliert ungewöhnlich klar. Es sei „stimmig, eine Ideologie als rassistisch zu bezeichnen, die die Gründung eines Staates für nur eine Rasse von Menschen fördert, in einem Gebiet, das zuvor eine große Zahl von Menschen einer anderen Rasse beherbergte“. Eine solche Ideologie lasse sich auch „kolonial und imperialistisch“ nennen.
Millers Aussagen seien rechtmäßig gewesen, nicht antisemitisch, hätten nicht zu Gewalt aufgerufen und niemanden bedroht, so das Tribunal. Er hege keine Abneigung gegen Juden oder das Judentum. Die Entlassung sei deshalb unverhältnismäßig, eine mildere Sanktion hätte gereicht.
Der Fall zeigt, wie die IHRA-Arbeitsdefinition funktioniert, die Israelkritik und Judenhass systematisch vermengt. Palestine Legal nennt das die „Palästina-Ausnahme von der Meinungsfreiheit“. Universitäten, die sonst mit ihrer Debattenkultur werben, kassieren sie ein, sobald es um Israel geht.
Bristol gewann nur in einem technischen Punkt zur Berechnung künftiger Einkommensverluste, der zurück an die erste Instanz geht. Miller sprach von einem „entscheidenden“ Sieg. In Deutschland wäre derselbe Satz vermutlich ein Fall für den Staatsschutz.