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Home Nachrichten

Sieg für die Pressefreiheit Kammergericht Berlin: Tagesspiegel verliert gegen Tarek Baé und muss Falschaussage löschen

Von Redaktion
31.07.2026
in Nachrichten
Kammergericht Berlin: Tagesspiegel muss Falschbehauptung über Tarek Baé löschen. (Foto: picture alliance)

Kammergericht Berlin: Tagesspiegel muss Falschbehauptung über Tarek Baé löschen. (Foto: picture alliance)

Der Tagesspiegel hat vor Gericht gegen den Journalisten Tarek Baé verloren.

In eigener Sache: Das Kammergericht, das Berliner Oberlandgericht, untersagt dem Verlag Der Tagesspiegel, weiter zu behaupten oder zu verbreiten, Baé habe schon einmal Israels Premier Benjamin Netanjahu mit Adolf Hitler und die Folgen des militärischen Vorgehens in Gaza mit dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg gleichgesetzt. Für jeden Verstoß droht dem Verlag nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft.

Hintergrund ist ein Bericht des Tagesspiegel über den Neuköllner Bezirksbürgermeister Hikel und eine SPD-Stadträtin, die zwei Beiträge Baés geteilt hatte. In den Beiträgen wurden Israels Militär völkerrechtswidrige Verbrechen vorgeworfen. Dafür wurde die Stadträtin öffentlich von der CDU und Hikel im Tagesspiegel angegriffen. Um die Kritik an Tarek Baé zu untermauern, erfand der Tagesspiegel-Autor Alexander Fröhlich die Behauptung, Tarek Baé hätte eine solche Gleichsetzung vorgenommen.


Der Tagesspiegel verteidigte sich mit der Behauptung, Tarek Baé hätte an anderer Stelle eine Aussage des türkischen Staatspräsidenten Erdogan „repostet“, in der diese Gleichsetzung unternommen worden sei. Baé habe sich das „zu eigen gemacht“. Das Gericht widerspricht. Tarek Baé hatte nämlich lediglich über die Aussagen Erdogans und die Antworten Netanyahus berichtet. Die Berichterstattung sei durch klares Zitieren deutlich gemacht worden. Die von Baé angefügten Feststellungen, dass Israel einen Genozid verübt, wertet das Gericht als neutrale Feststellungen der Positionen unabhängiger internationaler Institutionen. Nicht als bloße Meinung Baés. Er habe sich durch seine Berichterstattung nicht die Meinung Anderer zu eigen gemacht.

„Ich betrachte das als einen Sieg für die Pressefreiheit“, erklärt Tarek Baé. „Wenn mir jede Aussage, die ich in meiner Berichterstattung zitiere, als meine Äußerung angedichtet werden kann, dann könnte ich keinen Journalismus mehr betreiben. Der Tagesspiegel nutzte seine Größe, um mich als Holocaust verharmlosenden Bösewicht darzustellen und Kritik an Israels Verbrechen zu dämonisieren. Glücklicherweise gibt es in unserem Rechtsstaat unabhängige Gerichte“, so Baé. Der Vorwurf der Gleichsetzung Hitlers und Netanyahus sei dabei nicht zufällig gewählt worden. „So etwas soll klingen wie Holocaustverharmlosung. Was eine Straftat wäre. Es ist kriminalisierende Markierung. Mit dem offensichtlichen Ziel, mich für meine Berichterstattung über Israels Regierung abzustrafen.“

Die Kosten für das Verfahren trägt der Tagesspiegel.

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Tags: Alexander FröhlichHitlernetanyahuTagesspiegelTarek Baé
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