Zum ersten mal seit 1945 wurde ein Mitglied einer rechtsextremen Partei Präsident in einem deutschen Landtag. Tobias Rausch von der AfD wurde im ersten Wahlgang mit einer Mehrheit zum Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt gewählt. Die AfD hatte als stärkste Kraft im Landtag das Recht darauf, den ersten Kandidaten vorzuschlagen. Im Parlament wählten 48 der 82 Abgeordneten für den AfD-Kandidaten.
Zuletzt war es die NSDAP, die als rechtsextreme Partei einen Landtagspräsidenten stellte.
Das BSW kündigte zuvor an, der AfD zur Wahl des Landtagspräsidenten zu verhelfen. Die AfD hat 39 Abgeordnete im Landtag und damit nicht die nötige Mehrheit. Mit den 5 Abgeordneten des BSW wäre eine Mehrheit von 84 Stimmen erreicht. Die AfD erhielt vier weitere Stimmen in der geheimen Wahl.
Die Wahl gilt als Testlauf für die Wahl des Ministerpräsidenten im Dezember. Ulrich Siegmund will sich im Landtag zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen lassen. Die vier unerwarteten Stimmen aus unbekanntem Lager könnten ihm auch ohne BSW zur Mehrheit verhelfen.
Der neue AfD-Landtagspräsident Tobias Rausch forderte die Abschaffung von „Integrationslotsen“ und das Ersetzen dieser mit „Abschiebelotsen“. In seiner Rede kündigte Rausch an, alle Abgeordneten des Parlaments „mit Fairness“ zu behandeln. Der Landtagspräsident ist der höchste Repräsentant des Landesparlaments, leitet dessen Sitzungen, wahrt die parlamentarische Ordnung und vertritt den Landtag nach außen. Die Besetzung des Landtagspräsidentenamtes durch einen Spitzenfunktionär einer rechtsextremistischen Partei birgt die Gefahr, dass ein zur Unparteilichkeit verpflichtetes Verfassungsamt mit weitreichenden Befugnissen über Sitzungsleitung, Hausrecht, Polizeigewalt, Personal und die Repräsentation des gesamten Parlaments parteipolitisch instrumentalisiert wird und rechtsextreme Positionen durch die Autorität eines der höchsten Staatsämter zusätzliche institutionelle Legitimität erfahren.






