Weil eine Schülerin bei ihrer Abiturfeier eine palästinensische Fahne dabei hatte, verlangt der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann eine Hexenjagd gegen sie. In einem Brief, der uns vorliegt, an den Bürgermeister von Castrop-Rauxel (NRW), an den Schulleiter und an den Betriebsausschuss der Schule, fordert der Politiker fast schon geheimdienstliche Überwachung der Schülerin und anderer Schüler. So soll beantwortet werden, ob die Schülerin „im Vorfeld durch propalästinensischen Aktivismus“ aufgefallen sei und wer „Helfershelfer“ seien und ob diese „ermittelt“ wurden; und auch wie „vergleichbare Vorfälle“ verhindert werden sollen. Warum sie nicht „des Saales verwiesen“ wurde, heißt es im Fragenkatalog. Man hätte ihr offenbar nicht einmal die Hand geben sollen.
Man bekommt beinahe den Eindruck, hier ginge es um Extremisten und Staatsfeinde. Und nicht um Kinder.
So sehr scheint Michael Breilmann die bloße Existenz einer Palästinenserin zu stören. Denn etwas Verbotenes tat die Schülerin keineswegs. Breilmann spricht von einer „politischen Provokation“. Die palästinensische Flagge ist die offizielle Flagge des Staates Palästina, der von 145 UN-Mitgliedern anerkannt wird und in Deutschland eine Vertretung unterhält. Laut der UN-Sonderermittlerin Francesca Albanese wird an Palästinensern in Gaza ein Genozid verübt. Schülerinnen, die mutig Solidarität mit verfolgten Völkern zeigen, dürfen in keiner Weise bestraft und verfolgt werden.
Michael Breilmann denunziert eine unschuldige Schülerin und fordert Stadt und Schule auf, sie zu ächten und auszugrenzen. Das besonders Perfide an der ganzen Situation: Breilmann äußert sich nirgendwo auch nur mit einem Wort zu den palästinensischen Opfern des israelischen Regimes. Als gäbe es sie nicht.
Fotis Matentzoglou vom Integrationsrat in Castrop-Rauxel zeigt sich entsetzt: „Es ist vollkommen absurd, dass die in Castrop-Rauxel den Rauswurf einer Schülerin von ihrer eigenen Abifeier fordert, weil sie sich mit Palästina solidarisiert. Eine solche Forderung wäre niemals geäußert worden, wenn es sich um eine ukrainische, französische oder israelische Flagge gehandelt hätte, bei Palästina scheinen dagegen andere Regeln zu gelten.“