Israel hat kein Existenzrecht. Ist dieser Satz verboten? Nein. Das Bundesland Hessen will die Aussage nun aber bundesweit verbieten lassen. Mit Strafen von bis zu fünf Jahren Haft. Deutschland wäre damit das erste und einzige Land der Welt. Denn: Das ist außerirdisch dumm. Ein so genanntes „Existenzrecht“ existiert nicht. Nicht im Völkerrecht, nicht in der UN-Charta, auch nicht im Grundgesetz. Kein Staat hat ein so genanntes „Existenzrecht“, wie es etwa Menschen haben. Das ist eine politische Fantasiefloskel, die in Bezug auf Staaten eigens für Israel erdacht wurde. Jede freie Justiz der Welt wird feststellen: Es muss legal sein, Israel das Existenzrecht abzusprechen. Weil es ein solches schlichtweg nicht gibt.
In Deutschland ohnehin legal
Im November 2025 stellte das Oberverwaltungsgericht NRW fest: Das Existenzrecht Israels abzulehnen, ist legal und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Geklagt hatten Protestierende, die sich dagegen wehrten, dass die Polizei ihre Demonstration mit strengen Auflagen belegte; wie zum Beispiel, dass „das Existenzrecht Israels” nicht geleugnet werden dürften. Das Gericht erklärt: Kritik an der Staatsgründung und die Forderung nach einer friedlichen Veränderung der Verhältnisse erfüllten keinen Straftatbestand, solange keine weiteren Umstände – etwa Volksverhetzung – hinzuträten.
So weit, so logisch. Damit müsste die Frage vom Tisch sein. Im neuen Staatsräson-Deutschland muss man aber mit immer neuem Irrsinn rechnen.
Hessens CDU, wie immer auf Abwegen
Der Ministerpräsident von Hessen, Boris Rhein (CDU), kündigte an, beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf einbringen zu wollen, durch den „das Leugnen des Existenzrechts Israels” unter Strafe gestellt wird. Einige werden Boris Rhein nur aufgrund der Vertuschung der behördlichen Hintergründe des Terroranschlags von Hanau oder des NSU-Terrors kennen. Seine Gesetzesidee jedenfalls meint: „Der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson. Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an.” In Manier eines ewiggestrigen CDU-Apparatchiks setzt Boris Rhein damit deutsche Juden mit einem ausländischen Staat gleich, macht sie also fremd; zu einem eigenständigen, fremdländischen, einheitlichen Volk. So etwas nennt man eigentlich Rassenlehre, aber dieser Vergleich schickt sich im politischen Klima unserer Tage nicht. Denn der Staat beansprucht, am besten zu wissen, was Rassismus ist und was nicht. Und lässt für zu harte geschichtsbewusste Kritik gerne auch mal Türen einrennen. Aber spielen wir doch kurz den Anwalt des Teufels. Könnte etwas dran sein am Vorschlag aus Hessen?
Es gibt kein Existenzrecht
„Kein Staat hat nach dem Völkerrecht ein ‚Existenzrecht‘, und Israel bildet da keine Ausnahme”, erklärt der renommierte israelische Historiker Avi Shlaim. Er fügt hinzu, die Begrifflichkeit sei „kein gesetzliches Recht, sondern ein ideologisch und emotional aufgeladener Slogan.“
Der Historiker Joseph Massad erklärt: „Kein anderer Staat hat jemals ein Existenzrecht beansprucht.” Denn der Begriff existiert im Völkerrecht nicht. Der Historiker Anthony Carty führt aus: „Wenn es keine internationale Rechtsgrundlage gibt, dann kann man nicht behaupten, dass Israel – nicht mehr und nicht weniger als jedes andere Land – ein rechtmäßiges Existenzrecht hat.“
Der US-amerikansiche Politikwissenschaftler John Mearsheimer sieht in der Frage nach der Anerkennung des Existenzrechts Israels, einen absurden Versuch, Kritiker Israels anzuprangern. Selbst Israels ehemaliger Ministerpräsident, Menachem Begin, fragte 1977 in einer Rede: „Unser Existenzrecht? Habt ihr jemals von so etwas gehört?“
Die Formel „Israels Existenzrecht“ ist kein völkerrechtlicher Begriff, sondern eine politisch aufgeladene Sonderformel. Völkerrechtler, Historiker und Philosophen wie John Dugard, Joseph Levine oder Judith Butler kritisieren, dass der Begriff nicht neutral nach Anerkennung eines existierenden Staates fragt, sondern als Loyalitätstest funktioniert. So verschiebt sich die Debatte weg von Besatzung, Vertreibung, Genozid Rückkehrrecht, Apartheid und Gleichheit hin zur Frage, ob Kritik angeblich die Vernichtung Israels oder jüdischen Lebens wolle. Genau darin liegt die ideologische Funktion hinter dem Code.
Staatsräson, gegen Juden
Nicht einmal die Ablehnung des Existenzrechts Deutschlands stellt in Deutschland einen generellen Straftatbestand dar. Israel einen Sonderstatus zu geben, heißt wieder: Israel soll über geltendes Recht gestellt werden; die Staatsräson putscht gegen das Grundgesetz.
Es ist kein Zufall, dass Boris Rhein und die hessische Landesregierung ihren irrsinnigen Vorschlag mit der Staatsräson begründen. Ein ebenso ideologischer Begriff ohne Rechtsgrundlage. Im Wahn der Israelunterstützung wird losgelöst von jedweder Grundlage Rechtlosigkeit mit Rechtlosigkeit begründet. Wenn der historische Begriff Staatsräson (Grund der Staatlichkeit) im Deutschen ernsthaft verwendet werden möchte, dann darf er nur Recht meinen. Heute wird er exklusiv für Israelunterstützung, also Politik, verwendet. Wohlgemerkt, rechtlose Politik. Um den „Schutz jüdischen Lebens” geht es dabei schlichtweg überhaupt nicht. Denn es sind immer wieder israelkritische Juden, die in Deutschland besonderer Ausgrenzung ausgesetzt sind. Denken wir an die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird; an Shelly Steinberg, die von einer rassismuskritischen Veranstaltung ausgeschlossen wurde; an Udi Raz, der nicht an einer Universität referieren durfte; an Jason Stanley, der von der Bühne gejagt wurde; um nur wenige Beispiele zu nennen.
Recht
Deutschlands Geschichte verpflichtet Deutschland zu Verantwortung. Verantwortung gegenüber Frieden, Verantwortung gegenüber Minderheiten, gegenüber Nachkommen der Opfer deutscher Verbrechen. Dass wir damit im politischen Diskurs heutzutage exklusiv nur Juden meinen und nicht etwa Sinti und Roma oder Herero und Nama, ist schon Problem genug und würde die Grenzen dieses Beitrags sprengen. In allen Fällen muss verstanden werden: Deutschlands Verbrechen geschahen im Rahmen einer strikten Rechtlosigkeit. Auch bevor es das Völkerrecht gab, war die Illegalität der deutschen Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung und die Nachbarländer unstrittig.
Wenn es im Grundgesetz heißt: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“, dann wegen Deutschlands Verbrechen. Das ist unsere Verantwortung.
Das Völkerrecht existiert wegen Deutschlands Verbrechen. Das ist Deutschlands ungewolltes Kind, entstanden aus einer Vergewaltigung Europas. Wenn es um Israel, Deutschlands toxische Liebe, geht, dann schimmert durch, wie schnell Deutschland sein Kind abstoßen würde, um die wütende Flamme heiß zu machen. Und so verfestigt sich der Verdacht, dass Deutschland eben doch nicht aus der Vergangenheit gelernt hat. Denn Israel darf in neugefasster, eigener, anderer Ausführung und Form Deutschlands alte Verbrechen und Gelüste ausprobieren. Genozid? Apartheid? Angriffskriege? Illegale Besatzung? Vertreibung? Diebstahl? Rassismus? Es gibt keine Tabus, alles darf existieren. Und Deutschland schaut erregt und beschämt zugleich dabei zu.
Israels Staatsräson
Israels Staatsräson ist Apartheid, Besatzung, Genozid, Vertreibung und Krieg. Darauf ist Israel ausgelegt, darum dreht sich Israels Politik. Das ist keine externe Kritik, das ist Israels Selbstbild.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Führung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza erlassen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) definiert Israels Besatzung der palästinensischen Gebiete als illegal und als Apartheid. Eine Unabhängige Internationale Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats und weitere UN-Stellen haben festgestellt, dass Israel in Gaza einen Genozid an Palästinensern begeht. Das bestätigen auch die Internationale Vereinigung der Völkermordforscher und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. Der Internationale Gerichtshof sieht den Genozid-Vorwurf gegen Israel als „plausibel“.
Nichts davon hat ein Existenzrecht. Und solange Israel all diese Verbrechen als Recht auf Existenz, als Selbstverteidigung, als Selbsterhalt und als Sicherheit auslegt, wird es Menschen geben, die ein Existenzrecht dieses Israels in Frage stellen und ablehnen. Nicht das ist es, was unter Strafe gestellt werden darf. Sondern die Verbrechen selbst müssen bestraft und verhindert werden.
Zeit, aufzuwachen
Hessen wird vermutlich keinen Erfolg mit dem Gesetzesvorschlag haben. Spätestens das Bundesverfassungsgericht würde den Vorstoß beenden. Für alle im Bundesrat vertretenen Landesparteien wird die Abstimmung ein Test der Vernunft. Dass Landesregierungen aber überhaupt solche rechtlose Ideen haben, bleibt bezeichnend für die Zeit, in der wir leben. Eine Zeit, in der die Polizei auf Protestierende einprügeln darf, der Staat die Wissenschaft bedrohen darf und Grundrechte beschnitten werden können; ohne dass wir gebührend erschüttert und aufgeweckt sind. Kritik an Israel wird kriminalisiert. Kritik an der Bundesregierung wird kriminalisiert. Ferner wird also das Einstehen für Völkerrecht, Menschenrechte und Grundgesetz kriminalisiert. Das ist keine Meinung aus Wut. Davor warnen UN-Experten, der Europarat, EU-Menschenrechtler, Völkerrechtler, NGOs wie Amnesty und Genozid-Überlebende. Nehmen wir das gefälligst ernst!
Der Putsch der Staatsräson gegen das Grundgesetz ist in vollem Gange. Es ist längst Zeit, dass die Zivilgesellschaft all ihre legalen Mittel ausschöpft, um die Erosion der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht wehrlos hinzunehmen. Was wir gerade erleben, erleben wir bereits ohne AfD in der Regierung. Wollen wir uns nicht ausmalen, womit wir es zu tun haben, wenn das zusätzlich eintritt.