Israel hat kein Existenzrecht. Ist dieser Satz verboten? Nein. Das Bundesland Hessen will die Aussage nun aber bundesweit verbieten lassen. Mit Strafen von bis zu fünf Jahren Haft. Deutschland wƤre damit das erste und einzige Land der Welt. Denn: Das ist auĆerirdisch dumm. Ein so genanntes āExistenzrechtā existiert nicht. Nicht im Vƶlkerrecht, nicht in der UN-Charta, auch nicht im Grundgesetz. Kein Staat hat ein so genanntes āExistenzrechtā, wie es etwa Menschen haben. Das ist eine politische Fantasiefloskel, die in Bezug auf Staaten eigens für Israel erdacht wurde. Jede freie Justiz der Welt wird feststellen: Es muss legal sein, Israel das Existenzrecht abzusprechen. Weil es ein solches schlichtweg nicht gibt.
In Deutschland ohnehin legal
Im November 2025 stellte das Oberverwaltungsgericht NRW fest: Das Existenzrecht Israels abzulehnen, ist legal und grundsƤtzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Geklagt hatten Protestierende, die sich dagegen wehrten, dass die Polizei ihre Demonstration mit strengen Auflagen belegte; wie zum Beispiel, dass ādas Existenzrecht Israelsā nicht geleugnet werden dürften. Das Gericht erklƤrt: Kritik an der Staatsgründung und die Forderung nach einer friedlichen VerƤnderung der VerhƤltnisse erfüllten keinen Straftatbestand, solange keine weiteren UmstƤnde – etwa Volksverhetzung – hinzutrƤten.
So weit, so logisch. Damit müsste die Frage vom Tisch sein. Im neuen Staatsräson-Deutschland muss man aber mit immer neuem Irrsinn rechnen.
Hessens CDU, wie immer auf Abwegen
Der MinisterprƤsident von Hessen, Boris Rhein (CDU), kündigte an, beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf einbringen zu wollen, durch den ādas Leugnen des Existenzrechts Israelsā unter Strafe gestellt wird. Einige werden Boris Rhein nur aufgrund der Vertuschung der behƶrdlichen Hintergründe des Terroranschlags von Hanau oder des NSU-Terrors kennen. Seine Gesetzesidee jedenfalls meint: āDer Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche StaatsrƤson. Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an.ā In Manier eines ewiggestrigen CDU-Apparatchiks setzt Boris Rhein damit deutsche Juden mit einem auslƤndischen Staat gleich, macht sie also fremd; zu einem eigenstƤndigen, fremdlƤndischen, einheitlichen Volk. So etwas nennt man eigentlich Rassenlehre, aber dieser Vergleich schickt sich im politischen Klima unserer Tage nicht. Denn der Staat beansprucht, am besten zu wissen, was Rassismus ist und was nicht. Und lƤsst für zu harte geschichtsbewusste Kritik gerne auch mal Türen einrennen. Aber spielen wir doch kurz den Anwalt des Teufels. Kƶnnte etwas dran sein am Vorschlag aus Hessen?
Es gibt kein Existenzrecht
āKein Staat hat nach dem Vƶlkerrecht ein āExistenzrechtā, und Israel bildet da keine Ausnahmeā, erklƤrt der renommierte israelische Historiker Avi Shlaim. Er fügt hinzu, die Begrifflichkeit sei ākein gesetzliches Recht, sondern ein ideologisch und emotional aufgeladener Slogan.ā
Der Historiker Joseph Massad erklƤrt: āKein anderer Staat hat jemals ein Existenzrecht beansprucht.ā Denn der Begriff existiert im Vƶlkerrecht nicht. Der Historiker Anthony Carty führt aus: āWenn es keine internationale Rechtsgrundlage gibt, dann kann man nicht behaupten, dass Israel – nicht mehr und nicht weniger als jedes andere Land – ein rechtmƤĆiges Existenzrecht hat.ā
Der US-amerikansiche Politikwissenschaftler John Mearsheimer sieht in der Frage nach der Anerkennung des Existenzrechts Israels, einen absurden Versuch, Kritiker Israels anzuprangern. Selbst Israels ehemaliger MinisterprƤsident, Menachem Begin, fragte 1977 in einer Rede: āUnser Existenzrecht? Habt ihr jemals von so etwas gehƶrt?ā
Die Formel āIsraels Existenzrechtā ist kein vƶlkerrechtlicher Begriff, sondern eine politisch aufgeladene Sonderformel. Vƶlkerrechtler, Historiker und Philosophen wie John Dugard, Joseph Levine oder Judith Butler kritisieren, dass der Begriff nicht neutral nach Anerkennung eines existierenden Staates fragt, sondern als LoyalitƤtstest funktioniert. So verschiebt sich die Debatte weg von Besatzung, Vertreibung, Genozid Rückkehrrecht, Apartheid und Gleichheit hin zur Frage, ob Kritik angeblich die Vernichtung Israels oder jüdischen Lebens wolle. Genau darin liegt die ideologische Funktion hinter dem Code.
StaatsrƤson, gegen Juden
Nicht einmal die Ablehnung des Existenzrechts Deutschlands stellt in Deutschland einen generellen Straftatbestand dar. Israel einen Sonderstatus zu geben, heiĆt wieder: Israel soll über geltendes Recht gestellt werden; die StaatsrƤson putscht gegen das Grundgesetz.
Es ist kein Zufall, dass Boris Rhein und die hessische Landesregierung ihren irrsinnigen Vorschlag mit der StaatsrƤson begründen. Ein ebenso ideologischer Begriff ohne Rechtsgrundlage. Im Wahn der Israelunterstützung wird losgelƶst von jedweder Grundlage Rechtlosigkeit mit Rechtlosigkeit begründet. Wenn der historische Begriff StaatsrƤson (Grund der Staatlichkeit) im Deutschen ernsthaft verwendet werden mƶchte, dann darf er nur Recht meinen. Heute wird er exklusiv für Israelunterstützung, also Politik, verwendet. Wohlgemerkt, rechtlose Politik. Um den āSchutz jüdischen Lebensā geht es dabei schlichtweg überhaupt nicht. Denn es sind immer wieder israelkritische Juden, die in Deutschland besonderer Ausgrenzung ausgesetzt sind. Denken wir an die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird; an Shelly Steinberg, die von einer rassismuskritischen Veranstaltung ausgeschlossen wurde; an Udi Raz, der nicht an einer UniversitƤt referieren durfte; an Jason Stanley, der von der Bühne gejagt wurde; um nur wenige Beispiele zu nennen.
Recht
Deutschlands Geschichte verpflichtet Deutschland zu Verantwortung. Verantwortung gegenüber Frieden, Verantwortung gegenüber Minderheiten, gegenüber Nachkommen der Opfer deutscher Verbrechen. Dass wir damit im politischen Diskurs heutzutage exklusiv nur Juden meinen und nicht etwa Sinti und Roma oder Herero und Nama, ist schon Problem genug und würde die Grenzen dieses Beitrags sprengen. In allen Fällen muss verstanden werden: Deutschlands Verbrechen geschahen im Rahmen einer strikten Rechtlosigkeit. Auch bevor es das Völkerrecht gab, war die Illegalität der deutschen Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung und die Nachbarländer unstrittig.
Wenn es im Grundgesetz heiĆt: āDas Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unverƤuĆerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Rechtā, dann wegen Deutschlands Verbrechen. Das ist unsere Verantwortung.
Das Vƶlkerrecht existiert wegen Deutschlands Verbrechen. Das ist Deutschlands ungewolltes Kind, entstanden aus einer Vergewaltigung Europas. Wenn es um Israel, Deutschlands toxische Liebe, geht, dann schimmert durch, wie schnell Deutschland sein Kind abstoĆen würde, um die wütende Flamme heiĆ zu machen. Und so verfestigt sich der Verdacht, dass Deutschland eben doch nicht aus der Vergangenheit gelernt hat. Denn Israel darf in neugefasster, eigener, anderer Ausführung und Form Deutschlands alte Verbrechen und Gelüste ausprobieren. Genozid? Apartheid? Angriffskriege? Illegale Besatzung? Vertreibung? Diebstahl? Rassismus? Es gibt keine Tabus, alles darf existieren. Und Deutschland schaut erregt und beschƤmt zugleich dabei zu.
Israels StaatsrƤson
Israels StaatsrƤson ist Apartheid, Besatzung, Genozid, Vertreibung und Krieg. Darauf ist Israel ausgelegt, darum dreht sich Israels Politik. Das ist keine externe Kritik, das ist Israels Selbstbild.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Führung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza erlassen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) definiert Israels Besatzung der palƤstinensischen Gebiete als illegal und als Apartheid. Eine UnabhƤngige Internationale Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats und weitere UN-Stellen haben festgestellt, dass Israel in Gaza einen Genozid an PalƤstinensern begeht. Das bestƤtigen auch die Internationale Vereinigung der Vƶlkermordforscher und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. Der Internationale Gerichtshof sieht den Genozid-Vorwurf gegen Israel als āplausibelā.
Nichts davon hat ein Existenzrecht. Und solange Israel all diese Verbrechen als Recht auf Existenz, als Selbstverteidigung, als Selbsterhalt und als Sicherheit auslegt, wird es Menschen geben, die ein Existenzrecht dieses Israels in Frage stellen und ablehnen. Nicht das ist es, was unter Strafe gestellt werden darf. Sondern die Verbrechen selbst müssen bestraft und verhindert werden.
Zeit, aufzuwachen
Hessen wird vermutlich keinen Erfolg mit dem Gesetzesvorschlag haben. SpƤtestens das Bundesverfassungsgericht würde den VorstoĆ beenden. Für alle im Bundesrat vertretenen Landesparteien wird die Abstimmung ein Test der Vernunft. Dass Landesregierungen aber überhaupt solche rechtlose Ideen haben, bleibt bezeichnend für die Zeit, in der wir leben. Eine Zeit, in der die Polizei auf Protestierende einprügeln darf, der Staat die Wissenschaft bedrohen darf und Grundrechte beschnitten werden kƶnnen; ohne dass wir gebührend erschüttert und aufgeweckt sind. Kritik an Israel wird kriminalisiert. Kritik an der Bundesregierung wird kriminalisiert. Ferner wird also das Einstehen für Vƶlkerrecht, Menschenrechte und Grundgesetz kriminalisiert. Das ist keine Meinung aus Wut. Davor warnen UN-Experten, der Europarat, EU-Menschenrechtler, Vƶlkerrechtler, NGOs wie Amnesty und Genozid-Ćberlebende. Nehmen wir das gefƤlligst ernst!
Der Putsch der StaatsrƤson gegen das Grundgesetz ist in vollem Gange. Es ist lƤngst Zeit, dass die Zivilgesellschaft all ihre legalen Mittel ausschƶpft, um die Erosion der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht wehrlos hinzunehmen. Was wir gerade erleben, erleben wir bereits ohne AfD in der Regierung. Wollen wir uns nicht ausmalen, womit wir es zu tun haben, wenn das zusƤtzlich eintritt.