Die Polizei Berlin soll einen festgenommenen gefesselten Demonstranten im Polizeiwagen misshandelt haben. Als die Kamera das aufnimmt, versucht die Polizei, die Dokumentation zu stoppen.
Zur Problematik: Natürlich ist Gewaltanwendung gegen Gefesselte nicht erlaubt. Selbst im Falle einer – wie auch immer gearteten – Gegenwehr durch einen Gefesselten, stellen das gewalttätige Greifen und Schlagen in das Gesicht eines Gefesselten keine notwendige oder verhältnismäßige Maßnahme im Rahmen des geltenden Rechts dar. Gefährlicher noch: Eine solche Form der Gewaltanwendung, die von Beobachtern als Misshandlung bezeichnet wurde, könnte gegen Regel 1 der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen verstoßen.
Auch das weitere Verhalten der Polizei, explizit dass sie ihr Vorgehen nicht dokumentieren lassen will, ist Grund zur Sorge und kann als Verhinderung der Pressefreiheit ausgelegt werden. Es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an jedweder Maßnahme, die Vollstreckungsbeamte unternehmen. Wenn die Polizei argumentieren will, dass sie diese Gewalt hat anwenden müssen – und das wird sie erfahrungsgemäß ohne unabhängige Untersuchung behaupten – muss sie diese auch nicht verstecken. Es gibt keine legitime Maßnahme, die versteckt werden muss. Wird eine Maßnahme versteckt, und das vor dokumentierenden Kameras, die grundsätzlich keine Beeinträchtigung der Maßnahme darstellen, dann liegt der Verdacht nahe, dass es sich um unrechtmäßige Gewalt handelt, die durch wiederum unrechtmäßige Verdunklung gedeckt werden soll.
Kurz: Solche Bilder kennt man aus Unrechtsstaaten wie China, Israel oder Nordkorea. Den deutschen Rechtsstandards entspricht das Vorgehen von Politik und Behörden bei der Niederschlagung israelkritischer Proteste häufig überhaupt nicht. Diese Rechtlosigkeit kommt nur zustande durch eine Regierung, die keine Sanktionen verhängt und durch extreme politische Sprache und Positionierung diese Verschiebungen von Grenzen legitimiert. Insbesondere in Situationen wie diesen braucht es eine mutige, freie Presse mit ausreichend Distanz zum Staat. Doch die drastische Kritik an Verantwortlichen wie Innenministerin Faeser oder Berlins Bürgermeister Wegner bleibt aus. Medien, Politik und Behörden scheinen geeint einer fatalen Verfassungswidrigkeit zu verfallen: Das Grundgesetz wird von der Staatsräson geputscht.





