Ayoub F. war gerade auf dem Weg zur Moschee. Ein lebensfroher junger Mensch, der beim SC Uelzen Fußball spielte. Am 11. Januar wurde der 30-Jährige getötet. Der Täter, der sich zur AfD bekennt, ging in Uelzen (Niedersachen) mit einer Schneeschaufel auf den Passanten los und stach ihm dann mit einem Messer in den Rücken.
Der Täter hatte in der Vergangenheit bereits eine Gruppe von Kindern mit einer Waffe bedroht. Die Schüler schilderten vor Gericht, wie er im September 2025 mit einer Axt auf sie zuging und sagte: „Ihr seid nicht die ersten Ausländer, die ich kaputt schlage.“ Im gleichen Zeitraum beschädigte der Täter im Garten seiner Nachbarn ein Schild, auf dem „Kreuz ohne Haken, für Vielfalt“ stand. Daraufhin habe gegenüber dem Nachbarehepaar „Die AfD wird bald die stärkste Kraft im Land, und dann werdet ihr schon sehen“ und „Deutschland den Deutschen“ gesagt.
Trotz dieser Hintergründe sieht das Gericht kein rassistisches Motiv im Tötungsfall. Der Täter hatte einen Tag vor der Attacke nach „erlaubter bewaffneter Notwehr“ gegoogelt. Zuvor bereits habe er auch gegoogelt, ob „alle Schwarzen“ abgeschoben werden könnten und ob er das N-Wort straffrei sagen könnte.
Daniel F wurde vom Landgericht Lüneburg wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt. Das Gericht sieht Ayoub F. als Zufallsopfer. Der Täter habe einen Konflikt gesucht, um „einmal als Sieger“ dazustehen. Direkt nach der Tat sei er in ein Restaurant in der Nähe des Tatorts gerannt und „es ist Gegenwehr“ und „Das gibt bestimmt wieder Ärger mit Multikulti“ gerufen haben, berichten Zeugen vor Gericht.
Auf Presseanfrage von Itidal hin erklärt die Bundespressestelle der AfD, sich „nicht äußern“ zu wollen. Sie erklärt auch, die Nachricht sei „keine aktuelle Eilmeldung” wert. Auf die Frage, wie die AfD zum Weltbild des Täter steht, sagte die Partei nichts. Die Pressestelle des AfD-Landesverbandes Niedersachsen sprach den Angehörigen des Opfers auf Itidal-Anfrage ihr Beileid aus. Eine öffentliche Beileidsbekundung oder anderweitige Äußerung gibt es jedoch keine.
Daniel F. hatte ein Feindbild: Ausländer, Multukulti. Darauf weist auch der Nebenklägeranwalt Björn Elberling hin. Er wirft dem Gericht vor, die gezielte Opferauswahl und den tödlichen Angriff eines „Rassisten und AfD-Anhängers“ auf einen Minderwertigkeitskomplex zu reduzieren. „Der Angeklagte hat Ayoub F. angegriffen und getötet, weil er ihn stellvertretend für eine ganze abgewertete Gruppe als Ausländer und als Muslim wahrgenommen hat“.