Dem deutschen Staatsbürger B. Kriel werden mehrere Kriegsverbrechen vorgeworfen. Kriel diente in der 188. Panzerbrigade (Barak-Brigade) der israelischen Streitkräfte, einer Einheit, die in Gaza eingesetzt wurde. Verifizierte Videos und Bilder – viele davon von Kriel selbst aufgenommen und veröffentlicht – sollen die gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur, den wahllosen Beschuss von Wohngebieten und die Verherrlichung von Zerstörung in städtischen Gebieten, zeigen, was nach den Genfer Konvention Kriegsverbrechen sind, so die Hind-Rajab-Stiftung.
In einem Video sei ein ziviles Fahrzeug zu sehen, das in einer schulhofähnlichen Umgebung brennt und vom Waffensystem eines Merkava-Panzers beschossen wird. Die Motoren für diese Panzer exportiert Deutschland nach Israel. Es seien keine militärischen Bedrohungen oder Kombattanten anwesend. Andere Aufnahmen zeigen, wie Kriels Einheit Wohngebäude in zivilen Gebieten beschießt – Handlungen, die eindeutig gegen die Grundsätze der Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit nach dem humanitären Völkerrecht verstoßen.
„Die Weigerung der deutschen Staatsanwaltschaft, tätig zu werden, ist eine politische Entscheidung, keine juristische”, so Dyab Abou Jahjah, Vorsitzender der Hind Rajab Stiftung. „Deutschland hat sowohl die Zuständigkeit als auch die rechtliche Verpflichtung, zu ermitteln. Indem man das unterlässt, signalisiert man, dass einige Täter von Kriegsverbrechen Schutz genießen – nicht aufgrund des Gesetzes, sondern aufgrund von geopolitischen Erwägungen.”
Die Hind-Rajab-Foundation ist eine Stiftung mit Sitz in Belgiens Hauptstadt Brüssel. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, israelische Kriegsverbrecher internationalen anzuklagen. Benannt ist sie nach dem 5-jährigen Mädchen Hind Rajab, das in Gaza von der israelischen Armee mit 335 Schüssen getötet wurde.