Sechs Expertinnen und Experten der UN fordern Deutschland auf, die Kriminalisierung, Bestrafung und Unterdrückung legitimer Palästina-Solidarität zu stoppen. Sie sprechen von einem „anhaltenden Muster“ polizeilicher Gewalt, kurzfristigen Verboten und inhaltlich motivierten Einschränkungen friedlicher Versammlungen.
Konkret kritisieren sie Berliner Einsätze mit Verletzten und Festnahmen – teils allein wegen des Rufes „From the river to the sea“. Während manche Gerichte Bußgelder bestätigten, erkannten andere das Skandieren als von der Meinungsfreiheit gedeckt an, ein Beleg widersprüchlicher Rechtspraxis.
Die Expertinnen und Experten verurteilen, dass Behörden Sicherheit, „Antisemitismusbekämpfung“ oder Anti-Terror-Rhetorik vorschieben, um Protestierende zu kriminalisieren, Einbürgerungen zu verweigern oder Menschen abzuschieben. Das missachte internationale Standards, schaffe Einschüchterung und bedrohe demokratische Freiheiten.
Der Kontext: UN-Stellen haben festgestellt, dass Israel einen Genozid in Gaza begeht. Forderungen deutscher Demonstrationen wie Stopp von Rüstungsexporten, Anerkennung Palästinas, humanitärer Zugang, Verantwortlichkeit für Gräueltaten sind legitime politische Anliegen und dürfen nicht bestraft werden.
Seit dem Genozid in Gaza wurde Deutschland für seine Niederschlagung von Kritik an Israel von Menschenrechtsorganisationen, EU-Gremien und nunmehr UN-Experten verurteilt. Selbstkritik zeigen Politik und Behörden bislang keine.
Zu den Unterzeichnenden zählen Gina Romero, UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, Cecilia M. Bailliet, Unabhängige UN-Expertin für Menschenrechte und internationale Solidarität, George Katrougalos, Unabhängiger UN-Experte für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Ashwini K.P., UN-Sonderberichterstatterin zu modernen Formen von Rassismus, Mary Lawlor, UN-Sonderberichterstatterin zur Lage von Menschenrechtsverteidigung, sowie Ben Saul, UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Terrorismusbekämpfung.