Mindestens 360 palästinensische Kinder werden von Israel als Geiseln gehalten. 147 davon (41 %) in so genannter Administrativhaft, also ohne Anklage, ohne Verfahren, ohne Vorwurf. Sie werden verschleppt und von Israel für Verhandlungen genutzt. Die Kinder befinden sich in Geiselhaft in israelischen Foltercamps. Das ist keine Meinung, sondern das Ergebnis konsistenter, übereinstimmender Belege.
Die israelische Menschenrechtsgruppe B’Tselem hat 2024 nach Dutzenden Zeugenaussagen, Sichtungen von Materialien und der Orte die israelische Haftlandschaft als „Netzwerk von Folterlagern“ beschrieben. Der Report „Welcome to Hell“ dokumentiert systematische Schläge, Tritte, Fesselungen über lange Zeit, erzwungene Stresspositionen, Nahrungs- und Schlafentzug, Demütigungen bis hin zu sexualisierter Gewalt. Das Sde-Teiman-Foltercamp steht beispielhaft dafür; Betroffene berichten, dass man ihnen bei Ankunft wörtlich „Welcome to hell“ entgegenbrüllte.
Die UN kommt unabhängig zum gleichen Ergebnis: Die UN-Menschenrechtskommissarin und Sonderberichterstatterinnen warnen vor weit verbreiteter Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, willkürlicher und teils geheimer Inhaftierung, sowie sexueller Gewalt in israelischem Gewahrsam. Sde Teiman wird ausdrücklich als Beispiel genannt. Ein UN-Bericht im Juli 2024 und eine Erklärung im August 2024 sprechen von einem eskalierenden Einsatz von Folter; ein weiteres UN-Dokument an den Menschenrechtsrat im März 2025 beschreibt systematische sexuelle und sexualisierte Gewalt in Haft. Ein Bruch des absoluten Folterverbots nach Völkerrecht (u. a. Art. 7 IPbpR, UN-Anti-Folterkonvention).
Auch Human Rights Watch hat die Bedingungen in israelischer Gefangenschaft untersucht: Berichte über Schläge, stundenlange Stresspositionen, dauerhaftes Fesseln und Augenverbinden, Verweigerung medizinischer Versorgung, bis hin zu Vergewaltigungen und sexualisierten Übergriffen durch Sicherheitskräfte. HRW kritisiert zugleich Straflosigkeit und politische Versuche, Folter-Verfolgung zu behindern.
Israel nutze laut Amnesty International z.B. das „Unlawful Combatants Law“, das monatelange Geheimhaft und entziehbare Rechtsgarantien ermöglicht. In Interviews mit 27 freigelassenen Zivilisten, darunter eine Frau und ein Kind, schildern alle Folter oder andere Misshandlungen. Verifizierte Videos zeigen Massenfestnahmen, öffentliches Entkleiden und entwürdigende Behandlung. Für Sde-Teiman belegt Amnesty durchgehendes Fesseln und Augenverbinden, erzwungene Stresspositionen und systematische Isolation.
Dass nicht alle Kinder völlig ohne Vorwurf oder Verurteilung in israelischen Foltercamps sind, heißt nicht, dass es sich um schwere Straftaten handelt. Oftmals werden Kinder wegen angeblichem Steinewerfen verurteilt und inhaftiert. Die 14-jährige Malak al-Khatib erhielt 2015 44 Tage Gefängnis wegen angeblichen Steinwurfs/Messerbesitzes; sie sagte, das Geständnis sei unter Zwang zustande gekommen. Die 17-jährige Ahed Tamimi wurde 2018 zu acht Monaten Haft verurteilt, nachdem sie einen Soldaten geohrfeigt hatte, der in ihr Haus im illegal besetzten Westjordanland einbrach. Ahmad Manasra wurde 2015 mit 13 Jahren festgenommen, ohne Eltern oder Anwalt verhört, verbrachte Jahre (teils in Einzelhaft) im Gefängnis und wurde erst April 2025 entlassen; Amnesty dokumentiert seine schwere psychische Erkrankung durch die Haftbedingungen. Der palästinensisch-amerikanische 15-Jährige, Mohammed Zaher Ibrahim sitzt seit 2025 monatelang ohne Urteil in israelischer Haft; Angehörige und US-Behörden berichten von massivem Gewichtsverlust und Krätze während der Inhaftierung. Und DCIP dokumentierte bereits 2016 in Ostjerusalem mehrjährige Haftstrafen für 14- bis 17-Jährige wegen Steinwurfs – mit Aussagen über Schläge und Bedrohungen in Verhören.
Die palästinensischen Kinder, die von Israel verschleppt und als Geiseln in Foltercamps gefangengehalten werden, nutzt die israelische Regierung regelmäßig in Verhandlungen als Faustpfand, um eigene Interessen zu erpressen. Oftmals weren die Kinder im Rahmen von Gefangenenaustauschs freigelassen, wie etwa am 13. Oktober 2025 durch den Deal zu einer Waffenruhe. Die Bundesregierung forderte zu keinem Zeitpunkt die Freilassung der verschleppten palästinensischen Kinder. Lediglich Israelis wurden als “Geiseln” bezeichnet.