Gefährliche Grenzüberschreitung in Berlin. Deutschland folgt dem extremen Vorbild Trump: Vier ausländische Aktivisten sollen abgeschoben werden – wegen ihrer Beteiligung an israelkritischen Protesten. Die Betroffenen haben keine Vorstrafen. Dennoch sollen sie bis zum 21. April das Land verlassen, sonst droht die Zwangsausweisung, so Recherchen von Hanno Hauenstein in The Intercept.
Juriststen und Bürgerrechtsgruppen schlagen Alarm: Der Vorwurf lautet, Berlin bediene sich migrationsrechtlicher Mittel, um politisch missliebige Stimmen mundtot zu machen.
Besonders brisant: Drei der Betroffenen stammen aus EU-Staaten, genießen also eigentlich Freizügigkeit. Dennoch beruft sich das Bundesland Berlin in den Abschiebungsverfügungen auf eine angebliche „Gefahr für die öffentliche Ordnung“. Grundlage sind teilweise vage Vorwürfe: Teilnahme an einer Sitzblockade, Mitlaufen bei einer Uni-Besetzung, Rufen verbotener Slogans. Konkrete Straftaten? Fehlanzeige.
Interne E-Mails zeigen: Selbst die Berliner Ausländerbehörde hatte rechtliche Bedenken. Ihre Spitze warnte, die Beweislage reiche für eine Ausweisung nicht aus. Doch das Innenressort unter SPD-Senatorin Spranger setzte sich durch – mit Verweis auf die „Staatsräson“, Deutschlands Selbstverpflichtung zur Solidarität mit Israel. Juristisch ist das höchst umstritten: Laut Verfassungsrechtlern ist „Staatsräson“ nur ein politischer Begriff, kein rechtsverbindlicher.
Menschenrechtsanwalt Alexander Gorski spricht von einem „Testlauf für autoritäre Maßnahmen“. Die vier würden als „Versuchskaninchen“ herhalten, um migrationsrechtliche Repression gegen regierungskritische Proteste zu erproben.
Ein Protest, der friedlich begann, könnte für einige zur lebensverändernden Zäsur werden – aus politischen Gründen. Ob Gerichte das mittragen, bleibt abzuwarten. Die Betroffenen haben Klage eingereicht. Ihr Ziel: bleiben.