Die Kommandozentrale des israelischen Militärs in Tel Aviv ist strategisch mitten zwischen Zivilisten gebaut. Israel stationiert dort Boden-Luft-Raketen. Was nach Art. 48 und Art. 51(7) ZP I der Genfer-Konvention völkerrechtswidrig ist. Müssen sie dort stehen, um zivile Gebiete zu schützen? Nein. Der Radar des Systems kann 100 Kilometer weit planen, die Raketen haben ca. 70 Kilometer Reichweite. Das System kann also problemlos außerhalb der Stadt stehen und Raketen abfangen, bevor sie die Stadt erreichen. Israel versteckt Militäranlagen und Kommandozentren hinter Zivilisten und macht sie zur Zielscheibe.
Die Stationierung israelischer Kommandozentrums und Boden-Luft-Raketen inmitten ziviler Wohngebiete verstößt gegen grundlegende Normen des humanitären Völkerrechts. Nach Art. 48 und 58 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen von 1949 sind Kriegsparteien verpflichtet, zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden und zivile Objekte zu schützen. Die bewusste Platzierung militärischer Infrastruktur in dicht besiedelten Gebieten missachtet dieses Distinktionsgebot und gefährdet Zivilisten unmittelbar.
Zudem verbietet Art. 51(7) ZP I, militärische Objekte durch Nähe zu Zivilisten vor Angriffen zu schützen, was hier zutrifft. Selbst wenn keine Absicht besteht, die Zivilbevölkerung als Schutzschild zu nutzen, ist dieser Effekt gegeben. Solche Maßnahmen erhöhen das Risiko unangemessener Gegenschläge und verstoßen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip (Art. 51(5)(b) ZP I). Israel trägt Verantwortung, militärische Infrastruktur so zu positionieren, dass Zivilisten nicht gefährdet werden. Der Iran trägt Verantwortung, solche Ziele nicht anzugreifen, wenn dadurch Zivilisten gefährdet werden.
Zum Repertoire der israelischen Propaganda gehört es, Kriegsverbrechen in Gaza mit jener Ausrede zu rechtfertigen. Der UN-Sonderuntersuchungsausschuss wirft Israel u. a. deshalb einen Genozid vor. Der Internationale Gerichtshof sieht den Vorwurf als „plausibel.“